Autonomie & Wille:
Das Recht, den eigenen Lebensweg, die Wohnsituation oder medizinische Behandlungen selbst zu bestimmen.
Grenzen: Selbstbestimmung endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden, oder bei Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Verantwortung:
Sie ist untrennbar mit der Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns verbunden.
Besondere Bedeutung: Zentrales Thema für Menschen mit Behinderungen, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (SGB IX).
Psychologie: Wird Fähigkeit oft als gesehen, authentisch zu leben und Handlungen im Einklang mit den eigenen Werten zu treffen.
Abgrenzung: Das Gegenteil ist die Fremdbestimmung, bei der Entscheidungen von anderen getroffen werden.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Selbstbestimmung bedeutet nicht zwangsläufig, alles alleine zu tun, sondern die Kontrolle über die eigenen Entscheidungen zu behalten, auch wenn dabei Unterstützung in Anspruch genommen wird.
Selbstbestimmung bedeutet auch nicht, dass man tun und lassen kann, was man möchte